Wenn Sie sich entschlossen haben, uns Ihre Immobilie anzuvertrauen, stellt sich die Frage, 
wie wir die Zusammenarbeit vertraglich regeln. 
Die Vorteile unseres Allgemeinen Alleinauftrages liegen auf der Hand:

Die Laufzeit beträgt nur drei Monate.
Sie verlängert sich stillschweigend um einen Monat, falls der Vertrag nicht vier Wochen vorher gekündigt wird.
Sie als Eigentümer können und dürfen Ihre Immobilie weiterhin privat anbieten und verkaufen.
Für einen überschaubaren Zeitraum wissen Sie Ihr Objekt in guten Händen. 
In vierzehntägigem Rhythmus halten wir Sie durch einen Nachweis
unserer Aktivitäten auf dem Laufendem. So können sie sich leichter entscheiden, ob Sie die Zusammenarbeit fortsetzen oder beenden wollen.
Sie bleiben flexibel.
Schalten Sie von Anfang an mehrere Immobilienmakler ein, müssen Sie selbst die Koordination und Kontrolle übernehmen. Wem vertrauen Sie Ihren Schlüssel an?
Wem gestehen Sie zu, Außenwerbung zu betreiben? Zu viele Schilder verunstalten das äußere Erscheinungsbild Ihrer Immobilie. Mehrfachanbietungen und unterschiedliche Angebotsbedingungen (Informationen, Angebotspreis, Provision) können den Ruf Ihrer Immobilie schaden.
Durch einen Makler-Alleinauftrag verpflichten wir uns, Arbeitszeit und Vertriebskosten zu investieren. Wir übernehmen das Risiko der Vermarktung.

 

Alleinauftrag oder Allgemeinauftrag?

Ihre Immobilie kann nur konzentriert verkauft werden, wenn diese an nur einer Stelle angeboten wird. Vielfach wird angenommen, ein gleichzeitiger Auftrag an mehrere Makler würde den Verkauf beschleunigen. Das Gegenteil ist aber der Fall. Meist wird durch das mehrfache Anpreisen einer Immobilie der Marktwert geschädigt.
Ein Immobilienmakler, der Ihre Immobilie nur mit anbieten darf, schuldet Ihnen keine Leistung.
Ein Immobilienmakler der mit Ihnen einen Alleinauftrag abschließt, geht Ihnen gegenüber weitreichende Verpflichtungen ein.