Das Bieterverfahren

Es wird viel geschrieben und diskutiert über diese in Deutschland noch recht junge Methode zur Vermarktung von Immobilien. Was in Ländern wie den USA, Australien aber auch bei unseren Nachbarn in England seit vielen Jahren die Vermarktung von Immobilien und auch anderen Wirtschaftsgütern förmlich beflügelt hat, kennen die meisten bei uns das Bieterverfahren in erster Linie aus der Vermarktung von Telekommunikationslizenzen (z.B. UMTS) oder aus der Vermarktung von Immobilien  und Grundstücken im Besitz von Bund / Länder und Gemeinden. Die Fachwelt ist sich einig, dass die Vermarktung nach dem Prinzip „Angebot und Nachfrage regeln den Preis“ die gewinnbringendste Form der Vermarktung bei Immobilien und sonstigen Liegenschaften ist und daher auch bei uns das Bieterverfahren weiter an Bedeutung gewinnen wird.

 

Vorteil des Bieterverfahrens gegenüber einer konventionellen Vermarktung:

Beim Bieterverfahren steht für den Interessenten das Objekt im Mittelpunkt "und nicht der Preis"

 

Bei der konventionellen Vermarktung schließt oft der fest vorgegebene Preis schon aus, dass sich Käufer und Verkäufer begegnen. In nahezu allen Immobilienportalen ist vor allem der Preis eines der ersten Suchparameter, der im Zweifel schon das erste K.O.-Kriterium für ein mögliches Interesse eines Suchenden an einer Immobilie oder einem Grundstück sein kann. Im Bieterverfahren wird der Preis faktisch erst ermittelt und das mit dem nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass der Preis natürlich auch höher ausfallen kann als ursprünglich angenommen. Beim Bieterverfahren werden die Vorzüge Ihrer Immobilie / Liegenschaft gezielt herausgearbeitet und in einer Bewerbungsphase von ca. 4-12 Wochen dem Markt bekannt gemacht. Nach der Bewerbungsphase werden die Interessenten zur Besichtigung geladen und mit allen notwendigen Details für das anschließende Bieterverfahren vertraut gemacht. Voraussetzung für die Abgabe eines Gebotes ist die vorherige Liquiditätsprüfung der Interessenten die ein ernstes Gebot abgeben wollen. Verkäufer haben die Möglichkeit ihr Angebot mit einem Mindestgebot auszustatten. Ob das Mindestgebot am Ende auch der Abgabepreis ist, entscheiden der Markt und die entstandene Nachfrage!

 

Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bieterverfahren

Das Bieterverfahren ist kein Selbstläufer und erfordert eine gewissenhafte Vorbereitung, die Sie den Profis überlassen sollten. Stellen Sie alles an Informationen zusammen, was Ihre Immobilie, Ihr Grundstück so einzigartig machen. Denken Sie aber auch daran, dass Pläne / Grundrisse etc. ein elementar wichtiger Bestandteil für die Darstellung Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstückes sind, ein KFZ können Sie ja auch nicht ohne Fahrzeugbrief-/ schein veräußern! Sollten hier bestimmte Unterlagen verloren gegangen sein, wird Ihr Fachberater einen Weg aufzeigen diese zu beschaffen oder z.B. neu anlegen zu lassen.

 

Fazit

Das Bieterverfahren ermöglicht eine geordnete Methode zur Vermarktung von Immobilien / Grundstücken. Ob sich eine Immobilie besser nach konventioneller Methode oder im Bieterverfahren vermarkten lässt hängt von verschiedenen Faktoren ab, die mittels einer intensiven Analyse durch uns ausgewertet wird. In Einzelfällen kann es sogar hilfreich sein eine Immobilie / Grundstück im Bieterverfahren zu bewerben um nach der Gebotsphase einen echten Marktwert für seine Liegenschaft ermittelt zu haben, der dann anschließend die Grundlage für eine konventionelle Vermarktung bildet.